Vergütung für Gutachten
Für die Prüfung der Zuständigkeit entstehen für Sie keine Kosten.
Stundenverrechnungsätze:
| Sachverständigenstunde | nach Vereinbarung |
Ersatz von Aufwendungen:
| Reisekosten | 0,60 Euro/km |
| Foto Original | 2,00 Euro/Stück |
| Foto Abzug | 0,50 Euro/Stück |
| Schreiben Original | 2,00 Euro/Seite |
| Schreiben Abzug | 0,50 Euro/Seite |
für Porto, Telefon 5% der netto Auftragssumme
Alle Preise zzgl. Mehrwertssteuer.
Ersatz von Aufwendungen:
Eine Ortsbegehung mit anschließender mündlicher Schilderung des Sachverhalts
kann gegen eine Vergütungspauschale von 250,- Euro netto. (zzgl. Reisekosten)
vereinbart werden.
( maximaler Zeitaufwand 3 Stunden inkl. Fahrzeit)
Vergütungspauschale:
Nach einem Ortstermin bzw. einer Ortsbesichtigung kann eine Vergütungspauschale für ein evtl. schriftlich zu erstattendes Gutachten vereinbart werden. In diesem Fall haben Sie Kostensicherheit.