Zielsetzung funktionstaugliches Bauen

Die wichtigste Aufgabe von Bauherren ist es wohl, sich vor Beginn einer Baumaßnahme zu entscheiden, welcher Fachmann Ihn bei der Durchführung einer Baumaßnahme unterstützen soll. Im Neubaubereich sind dies meist Architekten und Ingenieure, bei Sanierungen wird oft direkt auf Handwerksunternehmen zugegriffen. Eine neutrale Überwachung zur Bau-Qualität ist weder im Neubaubereich noch in der Sanierung von Gebäuden aufgrund der wirtschaftlichen Verknüpfungen zwischen Bauherrn, Architekten und Handwerksunternehmen gegeben.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist neutral und unparteiisch.

Der ö.b.u.v. Sachverständige;

Durch all diese baubegleitenden Maßnahmen können Bauabläufe reibungslos durchgeführt werden. Bei dem am Bau beteiligten Bauherrn, Architekten und Handwerksunternehmen stellt sich ein hohes Maß an Zufriedenheit ein.

 

Hohe Bauqualität ergibt sich aus:

Um die Zielsetzung funktionstaugliches Bauen unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Aspekte zu erreichen, ist es notwendig einen neutralen Berater hinzu zuziehen. Nur so kann eine hohe Bauqualität erreicht werden.


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