Zielsetzung funktionstaugliches Bauen
Die wichtigste Aufgabe von Bauherren ist es wohl, sich vor Beginn einer Baumaßnahme zu entscheiden, welcher Fachmann Ihn bei der Durchführung einer Baumaßnahme unterstützen soll. Im Neubaubereich sind dies meist Architekten und Ingenieure, bei Sanierungen wird oft direkt auf Handwerksunternehmen zugegriffen. Eine neutrale Überwachung zur Bau-Qualität ist weder im Neubaubereich noch in der Sanierung von Gebäuden aufgrund der wirtschaftlichen Verknüpfungen zwischen Bauherrn, Architekten und Handwerksunternehmen gegeben.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist neutral und unparteiisch.
Der ö.b.u.v. Sachverständige;
- legt hohen Wert auf Kommunikation und Kooperation zwischen den am Bau Beteiligten
- überprüft Angebote aus technischer und wirtschaftlicher Sicht
- empfiehlt dem Bauherrn den wirtschaftlichsten Anbieter und nicht den billigsten
- führt baubegleitende Qualitätssicherungen durch und verhindert so Bauschäden
Durch all diese baubegleitenden Maßnahmen können Bauabläufe reibungslos durchgeführt werden. Bei dem am Bau beteiligten Bauherrn, Architekten und Handwerksunternehmen stellt sich ein hohes Maß an Zufriedenheit ein.
Hohe Bauqualität ergibt sich aus:
- fundierter und verlässlicher Planung
- Funktionalität
- dauerhafter Haltbarkeit
- mangelfreien Konstruktionen
- Baukonstruktionen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik
- dauerhaften Marktwert
- optimierter Energieverbrauch
- wenig Emissionen
Um die Zielsetzung funktionstaugliches Bauen unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Aspekte zu erreichen, ist es notwendig einen neutralen Berater hinzu zuziehen. Nur so kann eine hohe Bauqualität erreicht werden. Möchten Sie mehr Informationen, dann klicken Sie einfach auf Kontakt: